05. Dezember 2022 Thema: Allgemein Von dagmarandres
Die Bundestagsabgeordnete Dagmar Andres weist darauf hin, dass die ursprüngliche Antragsfrist für Wiederaufbauhilfen nach Auskunft des Bundeskanzleramts verlängert werden soll. Statt der vorgesehenen Antragsfrist zum 30 Juni 2023 wird die Frist nun bis Juni 2026 verlängert.
Andres: „Gut, dass die Bundesregierung so flexibel im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reagiert. Jetzt haben die geschädigten Menschen in der Eifel und an der Erft genug Zeit, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Auch hier lässt die Bundesregierung die Bevölkerung nicht im Stich.“
Gutachter und Handwerker sind im Nachgang der katastrophalen Regenfälle immer noch stark ausgelastet, weiterhin bestehen Lieferengpässe. Deshalb verzögert sich der Wiederaufbau für viele Betroffene.
Von dieser Fristverlängerung für den 30 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern profitieren Privatpersonen und Kommunen.